Indossament — Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum… … Deutsch Wikipedia
Indossant — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… … Deutsch Wikipedia
Indossatar — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… … Deutsch Wikipedia
Indossierung — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… … Deutsch Wikipedia
Inkassoindossament — Ein Indossament (von Italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) ist ein sich meist auf der Rückseite befindender, schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Dadurch werden das Eigentum und das Recht aus dem Papier vom bisherigen… … Deutsch Wikipedia
Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] … Universal-Lexikon
Indossament — Übertragungsvermerk, Wechselgiro, Wechselindossament; die auf der Rückseite eines ⇡ Orderpapiers angebrachte Erklärung, mit der der jeweilige Inhaber (Indossant) das Eigentum und damit das Recht aus dem Papier auf den von ihm im I. Vermerk… … Lexikon der Economics
Pfandrecht — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Dingliches Recht an einem fremden Gegenstand, bes. einer Sache, zwecks dinglicher Sicherung einer Geldforderung oder einer anderen Forderung, die in eine Geldforderung übergehen kann. Das BGB (§§ 1204 ff.) kennt … Lexikon der Economics