Pfandindossament

Pfandindossament
1. Begriff:  Indossament zur Verpfändung von indossablen Wertpapieren, bes. Orderpapieren (z.B. Wechsel).
- 2. Arten: a) Offenes P.: Indossament mit dem Zusatz Wert zum Pfande oder zur Sicherheit oder ähnlich; es überträgt alle Rechte aus dem Wechsel auf den Pfandindossatar der den Wechsel aber nur durch  Prokuraindossament begeben kann. Die Wechselverpflichteten können keine Einreden erheben, die sich auf ihre unmittelbaren Beziehungen zum Indossanten gründen, es sei denn, dass der Inhaber beim Erwerb des Wechsels bewusst zum Nachteil des Schuldners gehandelt hat (Art. 19 WG).
- b) Verdecktes P. (verstecktes P., fiduziarisches P.): Vollindossament (ohne Pfandklausel), das den Indossatar nach außen zum Wechselinhaber macht, im Innenverhältnis ist er aber nur Treuhänder; eine Art Sicherungsübereignung.

Lexikon der Economics. 2013.

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